GAF T.O. C-1-4
Bei der GAF T.O. C-1-4 handelt es sich um eine spezielle Richtlinie für die Erstellung und Änderung bebilderter Teilekataloge und Artikellisten mit Anweisung und Fortschreibung von Material-Informationen der Luftwaffe.
Herausgegeben wird sie vom Bundesministerium der Verteidigung und dem Führungsstab der Luftwaffe.
Gültig für Teilstreitkraft:
- Luftwaffe
Unser Leistungsspektrum für entsprechende bebilderte Teilekataloge/Artikellisten:
- Teilnahme an Verfahrens- und Ersatzteilkonferenzen
- Vor-Ort-Recherche
- Erstellung von Ersatzteilurlisten und Bildtafeln
- Durchführung verfahrensspezifischer Datenläufe
- Publikation des bebilderten Teilekataloges als Druckausgabe oder Mikrofiches