B007
Bei der B007 handelt es sich um die Bestimmungen für das Erarbeiten der Ersatzteilurlisten und der technischen Dienstvorschrift Teil 5 (Ersatzteilkatalog) unter Einsatz der Datenverarbeitung.
Herausgegeben wird sie vom Bundesministerium der Verteidigung (Inspekteur des Heeres).
Gültig für Teilstreitkräfte:
- Heer
- Marine
Unser Leistungsspektrum für entsprechende Ersatzteilkataloge:
- Teilnahme an Verfahrens- und Ersatzteilkonferenzen
- Vor-Ort-Recherche
- Erstellung von Ersatzteilurlisten und Bildtafeln
- Durchführung verfahrensspezifischer Datenläufe
- Publikation des bebilderten Teilekataloges als Druckausgabe oder Mikrofiches