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Produkt- und Betriebssicherheit

Um die gesellschaftlichen Zielsetzungen zur Verbesserung der Maschinen-, Anlagen- und Gerätesicherheit und des betrieblichen Arbeitsschutzes zu erreichen, gelten innerhalb des europäischen Binnenmarktes Richtlinien, Gesetze und Verordnungen, die einerseits den Verantwortungsbereich eines Herstellers und andererseits den Verantwortungsbereich eines Betreibers regeln.

HerstellerBetreiber

Verantwortlich für die Produktsicherheit

Vorschriften zum Inverkehrbringen von Produkten, wie z. B.:

  • EG-Maschinenrichtlinie
  • Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
  • Harmonisierte Normen

Verantwortlich für die Betriebssicherheit

Vorschriften zum Betreiben von Produkten und Einsatz von Stoffen, wie z. B.:

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • BGV’en, Technische Regeln
Regelungen zur Beschaffenheit ohne Berücksichtigung von WechselwirkungenRegelungen zum Betrieb mit Berücksichtigung von Wechselwirkungen
Dokumentation: RisikobeurteilungDokumentation: Gefährdungsbeurteilung
Ziel: VerbraucherschutzZiel: Arbeitsschutz

CONDOK verfügt über speziell ausgebildete Mitarbeiter, die für externe Unternehmen im Rahmen von Beratungsleistungen oder Dienstleistungsverträgen bei der Umsetzung der gesetzlichen Regeln erfolgreich tätig sind. Dazu zählen insbesondere folgende Schwerpunkte: