GAF T.O.

GAF T.O. C-1-4

Bei der GAF T.O. C-1-4 handelt es sich um eine spezielle Richtlinie für die Erstellung und Änderung bebilderter Teilekataloge und Artikellisten mit Anweisung und Fortschreibung von Material-Informationen der Luftwaffe.

Herausgegeben wird sie vom Bundesministerium der Verteidigung und dem Führungsstab der Luftwaffe.

Gültig für Teilstreitkraft:

Unser Leistungsspektrum für entsprechende bebilderte Teilekataloge / Artikellisten: