B007

B007

Bei der B007 handelt es sich um die Bestimmungen für das Erarbeiten der Ersatzteilurlisten und der technischen Dienstvorschrift Teil 5 (Ersatzteilkatalog) unter Einsatz der Datenverarbeitung.

Herausgegeben wird sie vom Bundesministerium der Verteidigung (Inspekteur des Heeres).

Gültig für Teilstreitkräfte:

Unser Leistungsspektrum für entsprechende Ersatzteilkataloge: