
Produkt- und Betriebssicherheit
Um die gesellschaftlichen Zielsetzungen zur Verbesserung der Maschinen-, Anlagen- und Gerätesicherheit und des betrieblichen Arbeitsschutzes zu erreichen, gelten innerhalb des europäischen Binnenmarktes Richtlinien, Gesetze und Verordnungen, die einerseits den Verantwortungsbereich eines Herstellers und andererseits den Verantwortungsbereich eines Betreibers regeln.
| Hersteller | Betreiber |
|---|---|
Verantwortlich für die Produktsicherheit Vorschriften zum Inverkehrbringen von Produkten, wie z. B.:
| Verantwortlich für die Betriebssicherheit Vorschriften zum Betreiben von Produkten und Einsatz von Stoffen, wie z. B.:
|
| Regelungen zur Beschaffenheit ohne Berücksichtigung von Wechselwirkungen | Regelungen zum Betrieb mit Berücksichtigung von Wechselwirkungen |
| Dokumentation: Risikobeurteilung | Dokumentation: Gefährdungsbeurteilung |
| Ziel: Verbraucherschutz | Ziel: Arbeitsschutz |
CONDOK verfügt über speziell ausgebildete Mitarbeiter, die für externe Unternehmen im Rahmen von Beratungsleistungen oder Dienstleistungsverträgen bei der Umsetzung der gesetzlichen Regeln erfolgreich tätig sind. Dazu zählen insbesondere folgende Schwerpunkte:

Produkt- und Betriebssicherheit








